Das Haus Nassau ist ein weit verzweigtes deutsches Adelsgeschlecht von europäischer Bedeutung, dessen Anfänge bis ins 10. Jahrhundert reichen und das zunächst als Grafen von Laurenburg an der Lahn auftritt. Ihm entspross der römisch-deutsche König Adolf von Nassau. Zwei heute in Europa regierende Häuser, das niederländische Königshaus sowie das großherzogliche Haus von Luxemburg, gehen aus dem Haus Nassau hervor. Mit William of Orange war ein Agnat des Hauses Nassau von 1689 bis 1702 König von England, Schottland und Irland.
Das Haus Hohenlohe
Hohenlohe ist geografisch eine Region im Nordosten von Baden-Württemberg, kann aber je nach Definition auch bis ins bayerische Mittel- und Unterfranken hinüberreichen.
Zum ostfränkischen Dialektgebiet gehörend, ist Hohenlohe ein Teil Frankens.
Unter Hohenlohe wird heute, unter Einschluss auch ehemals nicht hohenlohischer Gebiete, die fränkischsprachige Gegend rings um die Flüsse Jagst, Kocher und Tauber verstanden, die mit dem Hohenlohekreis, dem östlich daran anschließenden Landkreis Schwäbisch Hall sowie dem südlichen Teil des Main-Tauber-Kreises (dem früheren Landkreis Mergentheim) nahezu deckungsgleich ist. Auch ehemals hohenlohische Besitzungen im heutigen Bayern wie Schillingsfürst, Baldersheim und Uffenheim werden manchmal zum heutigen Hohenlohe gezählt.
Ursprünglich war Hohenlohe ein dynastischer Begriff und Name der Grafschaft bzw. später des Fürstentums des heute noch existierenden Hauses Hohenlohe. Nachdem 1806 der größte Teil dieses Gebietes zwangsweise in das Königreich Württemberg eingegliedert wurde, lebte Hohenlohe fortan als geographischer Begriff weiter, etwa in der Benennung der Hohenloher Ebene. Das Adjektiv „hohenlohisch” bezeichnet den lokalen Dialekt und daneben speziell die Zugehörigkeit zum Hause Hohenlohe, während „Hohenloher” für die Landschaft und ihre Bewohner benutzt wird: In der Hohenloher Ebene leben Hohenlohisch sprechende Hohenloher, ein Teil davon in ehedem hohenlohischen Städten, deren alte Amtshäuser hohenlohische Wappen tragen.
Das Haus Hohenlohe ist ein fränkisches Adelsgeschlecht des Hochadels. Sein Herrschaftsgebiet erstreckte sich über die später nach ihm benannte Hohenloher Ebene zwischen Kocher, Tauber und Jagst. Trotz wiederholter Teilungen im 13. und 15. Jahrhundert sowie Schenkungen an den Deutschen Orden (1219) konnte Hohenlohe ein fast geschlossenes Territorium bilden. Die Herren von Hohenlohe wurden 1450 in den Reichsgrafenstand erhoben, ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden das Gebiet und seine Herrscher fürstlich.
Die Bezeichnung Hohenlohe als Familiennamen verwendete als erster Konrad, einer der drei Söhne des 1153 erstmals erwähnten Konrad von Weikersheim, in der Form Hohenlach oder Holach. Diese Bezeichnung wurde später auch von seinen Brüdern Heinrich und Albert geführt. Der Name leitet sich ab von der heute nicht mehr existierenden Burg Hohlach bei Uffenheim in Mittelfranken, auf die die Herren von Weikersheim ihren Stammsitz verlegt hatten. Die Verlegung des Stammsitzes geschah vermutlich aufgrund der Nähe der Burg Hohlach zu den Handelswegen zwischen Frankfurt, Würzburg und Augsburg. Als Beleg für diese Vermutung dient die Tatsache, dass die Herren von Hohenlohe bis ins 14. Jahrhundert in den mittelfränkischen Gegenden um das Taubertal das Geleitrecht an den dortigen Straßen hielten. Für die Zeit vor Konrad von Hohenlohe und seinem Vater Konrad von Weikersheim gibt es keine gesicherten Nachweise. Es gilt als plausibel, aber nicht wissenschaftlich belegbar, dass die Herren von Weikersheim und damit die späteren Herren von Hohenlohe mit den Edelherren von Pfitzingen bei Mergentheim identisch waren.
Gottfried und Konrad von Hohenlohe waren die beiden einzigen von insgesamt fünf Söhnen von Heinrich, die nicht geistlich geworden waren. Sie standen in der Stauferzeit an der Spitze des Hauses und waren Gefolgsleute von Kaiser Friedrich II., der sie mit der Verleihung von Grafschaften als Lehen für ihre Dienste belohnte. So erhielt Konrad von Hohenlohe im Dezember 1229 die Grafschaft Molise in den Abruzzen als Lehen, musste dieses aber bereits 1230 im Rahmen der Lösung des Kaisers aus dem Kirchenbann durch Papst Gregor IX. wieder zurückgeben. Ab 1230 führten Konrad und Gottfried (sowohl einzeln als auch gemeinsam) den Titel Graf von Romagna.
Ein Familienvertrag aus dem Jahr 1230 regelte unter anderem die Abgrenzung des gemeinschaftlichen Lehensgebiets. Konrad erhielt den östlichen, heute größtenteils in Bayern liegenden Teil mit der Hauptburg Brauneck. Sein Familienzweig starb in männlicher Linie 1390 aus, die Besitzungen gingen dem Haus Hohenlohe verloren. Gottfried erhielt den westlichen Teil mit dem Stammsitz Burg Hohlach. Er erhielt darüber hinaus von Kaiser Friedrich II. als würzburgisches Lehen die Herrschaft über Langenburg, dessen Herren in den Deutschen Orden eingetreten waren und in verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Hohenlohe standen. Gottfried wurde zum Erzieher und Berater von König Konrad IV. Dieser überlebte 1250 in Regensburg angeblich ein Mordkomplott, dessen Drahtzieher der Bischof von Regensburg gewesen sein soll. König Konrad übertrug Gottfried als Dank für seine Hilfe regensburgische Lehen. Hierzu zählte auch die Vogtei über das 1037 gegründete Chorherrenstift Öhringen sowie die Orte Neuenstein und Waldenburg. Gottfrieds Sohn, Kraft I. von Hohenlohe, erweiterte sein Herrschaftsgebiet durch zahlreiche Aufkäufe von Besitzungen des niederen Adels, darunter auch die Burg Lichteneck mit dem Ort Ingelfingen. Auch sein Sohn Kraft II. nahm zahlreiche Gebietsvergrößerungen vor, vor allem im Bereich des mittleren Kochers und der Jagst.
In der Folge dieser Gebietsvergrößerungen kam es zu einer hohenlohischen Territorialherrschaft, die über die alte Form der adligen Herrschaft durch Grundherrschaft und Gerichtshoheit hinausreichte. Geldeinnahmen standen den Herren von Hohenlohe durch Zölle und Geleitrechte zu, darüber hinaus hielten die Hohenlohe das Münzrecht an der Münze in Öhringen, das Schutzrecht über die Juden und zahlreiche Marktrechte in hohenlohischen Ortschaften. Als Vögte waren die Hohenlohe zuerst in Öhringen und im Kochergau, später für alle Besitzungen, Inhaber der Gerichtshoheit. Auch die Schultheißen unterstanden ihnen. Kaiser Sigismund verlieh 1418 die unumschränkte Gerichtshoheit für das gesamte Territorium an Albrecht von Hohenlohe. Die Hohenlohe konnten nun nur vom Kaiser oder einem kaiserlichen Gericht belangt werden, ihre Untertanen und Diener hingegen nur von einem hohenlohischen Gericht. Somit befanden sich alle wesentlichen Herrschaftsrechte in den Händen der Hohenlohe, so dass nun von einer Landesherrschaft gesprochen werden kann. Die Reichsgrafenwürde hatten die Hohenlohe am Ende des Mittelalters allerdings nicht erlangt, sie waren nur nobilis vir und nicht comes.
Am 13. Mai 1450 wurde Kraft V. von Kaiser Friedrich III. in den Reichsgrafenstand erhoben, die damit verbundene Belehnung bezog sich auf die Grafschaften Ziegenhain und Nidda, deren Herrschaften ausgestorben und mit denen die Hohenlohe durch Heirat verwandtschaftliche Beziehungen hatten. Durch die Belehnung kam es zu einem Streit mit Landgraf Ludwig von Hessen, der ebenfalls Ansprüche auf die beiden Grafschaften geltend machte. Erst 45 Jahre später, beim Reichstag zu Worms 1495, konnte der Streit durch den römisch-deutschen König Maximilian I. beigelegt werden. Die Hohenlohe zahlten dem Landgrafen eine Entschädigung und behielten dafür den Grafentitel, der nun auf das Stammland bezogen wurde. Das Jahr 1495 ist somit die Geburtsstunde der Grafschaft Hohenlohe und der Grafen von Hohenlohe.
Während der Reformation wurde das Haus Hohenlohe protestantisch, Graf Georg I. soll auf seinem Sterbebett 1551 das Abendmahl nach protestantischem Brauch erhalten haben. Seine Söhne ordneten mit der Kirchenordnung von 1553 die Augsburger Konfession (Confessio Augustana) für alle Pfarrer und Prediger der Grafschaft an. Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1556 wurde die Reformation in Hohenlohe vollendet.
Zur Hauptlandteilung des Hauses kam es 1555, als die beiden Halbbrüder Ludwig Casimir und Eberhard sich auf eine Aufteilung des Stammlandes einigten und die beiden Hauptlinien Hohenlohe-Neuenstein und Hohenlohe-Waldenburg entstanden. Beide Linien wurden nach ihrem Stammsitz benannt. Nicht von der Landteilung betroffen war Öhringen, das im gemeinschaftlichen Besitz der beiden Linien blieb. Bis 1806 fanden nun zahlreiche weitere Teilungen der Linien statt. Eine ideelle Verbindung zwischen den Herrschaften blieb jedoch stets erhalten. Dies äußerte sich unter anderem in dem Umstand, dass der Kaiser die Reichslehen dem jeweiligen Senior der regierenden Grafen verlieh.
Vom Dreißigjährigen Krieg blieben die Gebiete der Hohenlohe zuerst weitgehend verschont, später wurde jedoch aufgrund der Parteinahme des Grafen von Hohenlohe-Weikersheim für König Gustav II. Adolf von Schweden die Herrschaft Weikersheim eingezogen.
Erst nach dem Westfälischen Frieden 1648 wurde das Haus wieder in seine alten Rechte eingesetzt und erhielt die eingezogenen Herrschaften, die zwischenzeitlich dem Deutschen Orden als Lehen übertragen worden waren, in vollem Umfang zurück. Der Westfälische Friede bestätigte den Reichsständen – und damit auch den Hohenlohe – ihre alten Rechte und die hohe Landesobrigkeit, so dass diese nun wie souveräne Herrscher regieren konnten.
Zu einer Entzweiung der beiden Hauptlinien kam es im Oktober 1667, als die beiden Söhne von Georg Friedrich II. von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, die Grafen Christian (Stammvater der Linie Bartenstein) und Ludwig Gustav (Stammvater der Linie Schillingsfürst) zur römisch-katholischen Kirche zurückkehrten. Mit dem Aussterben der Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg 1679 und Hohenlohe-Waldenburg-Pfedelbach 1728 fiel der gesamte Besitz der Hauptlinie Waldenburg nun an die katholischen Grafen.
Auch die Bemühungen um die Erhebung in die Reichsfürstenstände trugen zur Entzweiung der beiden Linien bei. Am 21. Mai 1744 erhob Kaiser Karl VII. Reichsgraf Philipp Ernst von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und Reichsgraf Karl Philipp von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein für ihre Personen und Nachkommen zu Reichsfürsten. Ihre Landesteile wurde erst am 14. August 1757 durch Kaiser Franz I. zum Reichsfürstentum erhoben. Durch die Erhebung der Waldenburger Linie zu Fürsten kam es zum Streit um den Vorrang im Gesamthaus. Erst am 7. Januar 1764 wurde auch die ältere Neuensteiner Linie für ihre Personen und Länder durch Kaiser Franz in den Reichsfürstenstand erhoben. Die Konflikte um den Vorrang im Gesamthaus dauerten dennoch an. Erst im Rahmen der Öhringer Konvention vom 12. Juni 1782, mit der Ludwig Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Neuenstein den Anteil der waldenburgischen Hauptlinie an Öhringen erwarb und nun alleiniger Herrscher in der Residenzstadt wurde, einigten sich die Fürsten darauf, dass die Rangfolge im Gesamthaus durch das Alter des regierenden Fürsten bestimmt werden sollte.
Mit der Rheinbundakte wurden 1806 die Fürstentümer von Württemberg mediatisiert, die Exklave Schillingsfürst fiel an Bayern.
Das Hohenlohe-Zentralarchiv im Schloss Neuenstein befindet sich im gemeinsamen Besitz der sechs hohenlohischen Linien und ist zuständig für alle ehemaligen und noch tätigen Verwaltungen des Hauses Hohenlohe sowie für die Nachlässe der Familienangehörigen.[1]
Das hohenlohische Wappen taucht erstmals Anfang des 13. Jahrhunderts auf: zwei schreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen. Sie sind erstmals auf einem Siegel an der ältesten hohenlohischen Urkunde aus dem Jahr 1207 zu sehen. Diese Urkunde bezeugte die Schenkung der Kirche in Mergentheim an den Johanniterorden durch Albert von Hohenlohe, der durch seine Teilnahme am Kreuzzug mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa in Kontakt mit diesem Orden gekommen war.
Das Stammwappen der Hohenloher zeigt in Silber zwei übereinanderstehende, rechtsschreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen; auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ursprünglich 2 silberne Büffelhörner, die außen mit je 5 goldenen Lindenzweigen bestückt sind, später ein silberner Phönix mit roten Schwungfedern an den Flügeln.
Der Wappenspruch derer zu Hohenlohe lautet ex flammis orior. (Deutsch: Aus Flammen erhebe ich mich.)
Der Wappenspruch geht zurück auf Fürst Philipp Ernst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, den Erbauer des Schlosses Schillingsfürst, der 1754 den Hausorden Von der goldenen Flamme gründete, um den Glanz des gesamten Hauses Hohenlohe noch zu heben. Sein Sohn, Fürst Karl Albrecht I. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, erneuerte den Orden 1775 unter der Bezeichnung Haus- und Ritterorden vom Phoenix mit dem Wahlspruch ex flammis orior.
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Der Phönixorden wurde nur an Personen von altem Adel verliehen, von 1793 bis 1818 an insgesamt 59 Adelige. Bekanntester Träger des Hohenloher Phönixordens war König Ludwig XVIII. von Frankreich.
Das Stammwappen der Linie von und zu Hohenlohe:
Das Haus Hohenzollern
Das Haus Hohenzollern ist eine der bedeutendsten deutschen Dynastien. Diese hatte sich seit dem Mittelalter in mehrere Haupt- und Nebenlinien untergliedert. Die Linie Brandenburg-Preußen der Hohenzollern stellte ab 1701 die preußischen Könige und damit von 1871 bis 1918 die Deutschen Kaiser. Aus dem Haus Hohenzollern kamen außerdem von 1866 bis 1947 die rumänischen Könige.
Die Burg Hohenzollern als Stammburg der Hohenzollern liegt auf der Gemarkung von Bisingen bei Hechingen im Zollernalbkreis. Im heutigen Baden-Württemberg bestanden bis 1849 zwei selbstständige Fürstentümer, die eigentlichen Stammlande der Grafen von Zollern Hohenzollern-Hechingen und das später als Lehen dazu gekommene Hohenzollern-Sigmaringen, die in der Folge zum Staat Preußen kamen und danach als „Regierungsbezirk Sigmaringen“ (zugehörig zur Rheinprovinz) unter dem Namen Hohenzollernsche Lande geführt wurden. Der Aufstieg der Hohenzollern im Spätmittelalter war nicht zuletzt deren Königstreue gegenüber (zunächst) den Staufern und (später) den Luxemburgern zu verdanken.
→ Hauptartikel: Grafschaft Zollern
Die Zollern gehören zu den ältesten und bedeutendsten schwäbischen Hochadelsgeschlechtern. Der Name leitet sich von Söller ab, was so viel wie Höhe bedeutet und auf den 855 m hohen kegelförmigen Burgberg bei Hechingen, den Stammsitz der Zollern, hindeutet. Ihre Stammlande sind das erst später so bezeichnete Territorium Hohenzollern-Hechingen. Die älteste bekannte Erwähnung stammt aus dem Jahre 1061. Wegen der Namensgleichheit des Ahnherren der Grafen von Zollern nimmt man an, dass sie dem Geschlecht der rätischen Burchardinger entstammen.
Graf Friedrich III. von Zollern war ein treuer Gefolgsmann der Stauferkaiser Friedrich I. und Heinrich VI. und heiratete um 1185 Sophia von Raabs, die Tochter des Burggrafen Konrad II. von Raabs. Nach dem Tod seines Schwiegervaters, der keine männlichen Nachkommen hinterließ, wurde Friedrich von Kaiser Heinrich VI. mit der Burggrafschaft Nürnberg belehnt. Von nun an nannte er sich Friedrich I. von Nürnberg(-Zollern). Seitdem ist auch der Familienname Hohenzollern gebräuchlich. Seine Söhne teilten die Besitztümer auf. Der ältere, Konrad I., tauschte um 1218 mit seinem jüngeren Bruder die Burggrafschaft Nürnberg und begründete die fränkische Linie der Hohenzollern, aus der dann die brandenburgisch-preußische hervorging, der jüngere Bruder Friedrich IV. (II.) begründete die schwäbische Linie.
→ Hauptartikel: Grafschaft Hohenzollern
→ Hauptartikel: Hohenzollern-Hechingen
→ Hauptartikel: Hohenzollern-Sigmaringen
→ Hauptartikel: Hohenzollern-Haigerloch
→ Hauptartikel: Burggrafschaft Nürnberg
Die Nachkommen von Konrad III. waren bis 1427 Burggrafen von Nürnberg. Im Jahre 1260 kamen sie durch Erbschaft in den Besitz von Bayreuth, im Jahre 1331 kamen Ansbach, 1340 Kulmbach und die Plassenburg hinzu.
Im Jahre 1363 wurden die Burggrafen durch Kaiser Karl IV. in den Reichsfürstenstand erhoben. Die Markgrafen von Ansbach sowie Kulmbach/Bayreuth führten den Titel eines Burggrafen von Nürnberg weiter und unterstrichen damit sowohl die Herkunft ihres Herrscherhauses als auch den Anspruch auf die Freie Reichsstadt Nürnberg.
→ Hauptartikel: Fürstentum Ansbach
→ Hauptartikel: Fürstentum Bayreuth
→ Hauptartikel: Herzogtum Jägerndorf
→ Hauptartikel: Markgrafschaft Brandenburg-Küstrin
→ Hauptartikel: Markgrafschaft Brandenburg-Schwedt
Die preußischen Hohenzollern |
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Die Herzöge von Preußen |
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Name |
Herrschaft |
Bemerkungen |
1525–1568 |
1. Herzog von Preußen |
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1568–1618 |
2. Herzog von Preußen, zunächst unter Vormundschaft der Oberräte. Letzter Herrscher aus der preußischen Linie der Hohenzollern |
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Mitregent 1535–1571 |
Kurfürst von Brandenburg und Miterbe des Herzogtums Preußen |
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Mitregent 1571–1598 |
Kurfürst von Brandenburg |
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Mitregent 1578–1603 |
auch Markgraf von Ansbach und Kulmbach |
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Mitregent 1598/1603–1608 |
alle folgenden auch Kurfürsten von Brandenburg |
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Mitregent 1608–1618, danach alleiniger Herzog (bis 1619) |
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1619–1640 |
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1640–1688 |
genannt „Der Große Kurfürst“ |
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1688–1701 |
ab 1701 König in Preußen |
Die Könige „in“ und „von“ Preußen |
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Name |
Herrschaft |
Bemerkungen |
1701–1713 |
genannt „Der schiefe Fritz“, erster König „in“ Preußen |
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1713–1740 |
genannt „Soldatenkönig“ |
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1740–1786 |
genannt „Der alte Fritz“; erster König „von“ Preußen ab 1772 |
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1786–1797 |
genannt „Der dicke Lüderjahn“ oder „Der dicke Wilhelm“ |
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1797–1840 |
genannt „Der Biedermann auf dem Thron“ |
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1840–1861 |
genannt „Der Romantiker auf dem Thron“ |
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1861–1871 |
ab 1867 Inhaber des Bundespräsidiums des Norddeutschen Bundes, ab 1871 Deutscher Kaiser |
Deutsche Kaiser und Könige von Preußen |
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Name |
Herrschaft |
Bemerkungen |
1871–1888 |
seit 1861 König von Preußen |
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1888 |
in Anspielung auf seine Gemahlin Victoria „Friedrich der Brite“ genannt, auch „Unser Fritz“ |
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1888–1918 |
genannt „Der Reisekaiser“ |
Seit der Abschaffung der Sonderrechte und Titel des deutschen Adels heißen die Mitglieder dieses Familienzweiges mit bürgerlich-rechtlichem Familiennamen „Prinz bzw. Prinzessin von Preußen“.
Chef des Hauses Hohenzollern |
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Name |
Herrschaft |
Bemerkungen |
1918–1941 |
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1941–1951 |
vormals Deutscher Kronprinz |
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1951–1994 |
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seit 1994 |
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Das Stammwappen der Hohenzollern zeigt einen von Silber und Schwarz gevierteilten Schild („Zollernvierung“). Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ist ein wie der Schild bezeichneter Brackenkopf zu sehen.
Quellen: Wikipedia
Wappen der Hohenzollern: